Wie Sie helfen können

Jede Spende – egal in welcher Höhe – hilft, die Versorgung all unserer Schützlinge zu sichern. Jetzt schon recht herzlichen Dank!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Spenden nur einzeln verdanken, wenn dies explizit gewünscht wird. Wir sind darauf bedacht, die administrativen Aufwände so gering als möglich zu halten.
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Unsere IBAN Nummer & Kontodaten (zum kopieren für online Zahlungen):
CH24 0900 0000 8830 9731 7
Stiftung Katzenheim Schnurrli
Katzengnadenhof Schnurrli
Dübendorfstrasse 311
8051 Zürich
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Gerne lassen wir Ihnen bei Bedarf auch weitere Einzahlungsscheine per Post zukommen. Hier geht es zum Kontaktformular >
Bitte beachten Sie: Bei Einzahlungen am Schalter mit einem unserer vorgedruckten QR Einzahlungsscheine können leider keine handschriftlichen Mitteilungen mehr erfasst werden. Mitteilungen sind nur noch bei online Zahlungserfassung möglich.
Mit TWINT spenden: Es besteht die Möglichkeit der Gebührenübernahme so dass 100% der Spende bei uns ankommt:
Wir sind für Sie per Email: stiftung@schnurrli.ch oder auch telefonisch unter Tel: 044 321 04 14, Mittwochs 13.00 - 17.00 Uhr erreichbar.
Sie können unsere Stiftung auch in Ihrem Nachlass berücksichtigen. Vielfach gibt es zudem Anlässe, bei welchen Jubiläumsspenden oder Trauerspenden gesammelt werden. Lesen Sie hier mehr zu Nachlässen und Legaten, sowie zu Jubiläums-, Trauer- und Sachspenden.
Bei Interesse an einer Katzenversicherung empfehlen wir die Animalia der Vaudoise, bei welcher wir mit einer Partnernummer registriert sind.
Spenden mit PayPal: paypal@schnurrli.ch (Freunde & Familie ohne Gebührenabzug)
Unsere Stiftung ist steuerbefreit und als gemeinnützig bei sämtlichen kantonalen Steuerämtern anerkannt. Sie können Ihre Zuwendungen (je nach kantonalem Steuergesetz) teilweise oder sogar ganz von der Steuer, unter 'Spenden an gemeinnützige Organisationen' abziehen.
Wir versenden jährlich im Zeitraum Februar die Spendenbescheinigung über die Zuwendungen des Vorjahres an alle unsere Spender per Post. Sollten Sie nicht auf unsere Spendenbescheinigung warten können/wollen genügt in der Regel auch eine Überweisungsanzeige/ein Zahlungsbeleg welchen Sie der Steuererklärung beilegen. In den meisten Kantonen muss sich der Spendenbetrag jedoch auf mindestens 100.- CHF belaufen, damit er in Abzug kommt.